Brandschutzpläne
Beispiel 1: Etagenplan, mit Gebäudeübersicht

Beispiel 2: Erweiterung eines bestehenden Objektes

Was versteht man unter einem Brandschutzplan?
Häufig wird der Begriff „Brandschutzplan“ als übergeordneter Begriff für Brandschutzvisualisierungspläne, Flucht- und Rettungspläne sowie Feuerwehrpläne verwendet. Der Begriff ist allerdings in Deutschland noch nicht definiert. Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) hat jedoch einen Entwurf für eine Richtlinie vorgelegt.
Wann werden Brandschutzpläne erforderlich?
Brandschutzvisualisierungspläne für Gebäude der Gebäudeklasse 4 und 5 sowie für Sonderbauten sind Bestandteil der Prüfunterlagen im Rahmen der Genehmigungsplanung. Die Pläne sind für die Bauausführung zwingend erforderlich und dienen – nachdem das Gebäude fertiggestellt wurde – auch dem Betreiber zur Umsetzung des organisatorischen Brandschutzes. Die Ersteller des Brandschutzkonzeptes (Architekt, Brandschutzfachplaner oder Brandschutzsachverständiger) arbeiten auch den Visualisierungsplan aus. Dabei handelt es sich um einen Grundrissplan, in dem die brandschutztechnischen Anforderungen an die raumabschließenden Bauteile, die Rettungswege sowie alle maßgeblichen Alarmierungseinrichtungen farblich dargestellt sind.
Brandschutzvisualisierungspläne sind
grafische Darstellungen, die wesentliche Aspekte eines Brandschutzkonzepts übersichtlich verbildlichen. Sie dienen als Teil des Brandschutznachweises zur Vorlage bei Genehmigungsbehörden. Sie zeigen schematisch Grundrisse, Rettungswege, raumabschließende Bauteile und Alarmierungseinrichtungen, oft basierend auf dem VDI-Richtlinienentwurf 3819 Blatt 4.
Hauptaspekte von Brandschutzvisualisierungsplänen:
- Zweck: Dienen der schnellen Übersicht und Nachweisbarkeit des Brandschutzkonzepts für Prüfinstanzen, ohne detaillierte Ausweisung aller Flächen.
- Inhalt: Darstellung von Rettungswegen, Brandabschnitten, raumabschließenden Bauteilen (Wände, Türen) und technischen Einrichtungen wie Brandmeldern.
- Grundlage: Basieren häufig auf den Entwürfen der Richtlinie VDI 3819 Blatt 4, die Anforderungen an Brandschutzpläne definiert.
- Erstellung: Werden von Architekten, Bauingenieuren, Brandschutzfachplanern, oder Brandschutzsachverständigen im Rahmen der Bauplanung erstellt.
- Format: Meist im Maßstab 1:100 (DIN A3/A4) als Teil der Bauvorlagen.
- Abgrenzung: Im Gegensatz zu Feuerwehrplänen (Detailinformationen für Einsatzkräfte) oder Flucht- und Rettungsplänen (für Nutzer) bietet der Visualisierungsplan einen Gesamtüberblick.
Diese Pläne sind entscheidend, um Brandschutzkonzepte während des Genehmigungsprozesses verständlich zu machen, und werden zunehmend von Baurechtsbehörden gefordert
Gerne erstelle ich Ihnen zu Ihrem Brandschutzkonzept die erforderlichen Pläne für Ihre Bauantragsunterlagen. Auch das Brandschutzkonzept, bzw. der Brandschutuznachweis kann auf Wunsch ebenfalls durch mich erstellt werden.

