Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)

Grundsätzlich hat der Unternehmer bei der Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit die Möglichkeit einen eigenen Mitarbeiter oder eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft) zu beauftragen. Die Entscheidung, ob intern oder extern bedarf einer genauen Abwägung. Die wichtigsten Kriterien sind die Qualifikation und die Einsatzzeiten, die für das Unternehmen gesetzlich festgelegt sind.

Die Qualifikation von Fachkräften für Arbeitssicherheit ist im Gesetz über Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) geregelt. Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen neben einer entsprechenden Berufsausbildung, Berufs- bzw. Führungserfahrung und die sicherheitstechnische Fachkunde nachweisen. Die sicherheitstechnische Fachkunde dauert je nach Lehrgangsform zwischen ein und drei Jahren.

Vor allem bei kleinen bis mittleren Unternehmen ergeben sich häufig Einsatzzeiten, bei denen die Bestellung eines eigenen Mitarbeiters nicht wirtschaftlich ist. Insbesondere, wenn dieser Mitarbeiter die Funktion der Fachkraft für Arbeitssicherheit nur »nebentätig« ausführt. Die jährlich anfallenden Aus- und Fortbildungszeiten des Mitarbeiters übertreffen die eigentlichen Einsatzzeiten und müssen innerbetrieblich kompensiert werden.

Alternativ dazu kann der Betriebsinhaber am sogenannten Unternehmermodell teilnehmen. Dazu muss der Betriebsleiter selbst eine etwa zweiwöchige Ausbildung absolvieren, die jedoch eine sehr begrenzte Qualifikationen bietet. Also auch im Falle des Unternehmermodells (alternative bedarfsorientierte Regelbetreuung) kann die Notwendigkeit eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsingenieur) hinzuzuziehen gegeben sein. Außerdem muss der Unternehmer dann auch die Zeit haben, sich selbst intensiv um die Arbeitsschutzorganisation zu kümmern. Mit der Wahl des Unternehmermodells verpflichtet sich der Unternehmer auch, sich selbst bei besonderen Anlässen durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft) oder einen Betriebsarzt beraten zu lassen. Besondere Anlässe können unter anderem sein:

    • Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
    • Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung
    • Planung, Errichtung und Änderung von Betriebsanlagen
    • Einführung neuer Arbeitsmittel, mit erhöhtem Gefährdungspotenzial
    • Grundlegende Änderung von Arbeitsverfahren
    • Einführung neuer Arbeitsverfahren
    • Gestaltung neuer Arbeitsplätze und -abläufe
    • Einführung neuer Arbeitsstoffe bzw. Gefahrstoffe
    • Untersuchung von Unfällen
    • Beratung der Beschäftigten über Unfall- und Gesundheitsgefahren bei der Arbeit
    • Erstellung von Notfall- und Alarmplänen

Ich unterstütze Ihr Unternehmen gerne als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Über 2.000 Arbeitsschutzvorschriften und Informationen zur Arbeitssicherheit tangieren den Unternehmensalltag. Hier den Überblick zu behalten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, ist für die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt gemeinsame gesetzliche Aufgabe.

Ich bieten Ihnen zum Arbeitsschutz folgende Leistungen:

    • Beratung und Unterstützung bei Ihrer Gefährdungsbeurteilung
    • Unterstützung bei Arbeitsschutzunterweisungen
    • Schulung von Führungskräften und Mitarbeitern in allen Bereichen der Arbeitssicherheit und elektrotechnischen Sicherheit
    • Betreuung Ihres Betriebes als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit nach DGUV-V2
    • Erstellung von Betriebsanweisungen
    • Erstellung und Führung Ihres Gefahrstoffkatasters
    • Arbeitsunfallanalyse
    • Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
    • Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung
    • Für Betriebe der BGETEM, BGBAU, BGHM, BGW

Ich bin gerne bereit Sie in einem persönlichen Gespräch kostenfrei über diese Dienstleistung zu informieren und Ihnen ein auf Ihren Betrieb abgestimmtes Angebot zu erstellen.

Für Industriebetriebe, Handwerksbetriebe, medizinische Einrichtungen, Praxen und Pflegebetriebe