Schulungen

Schulung von Mitarbeitern und Führungskräften im Arbeitsschutz

Arbeitsunfälle können nicht nur für die Betroffenen und deren Familien furchtbare Folgen haben, sondern ziehen in vielen Fällen auch juristische Konsequenzen für Führungskräfte der Unternehmen nach sich. Der Grund ist meist die unzureichende oder gar fehlende Unterweisung der Mitarbeiter gemäß der gesetzlichen Verfügung.

Vorgeschrieben ist neben der Erstunterweisung für alle Mitarbeiter eine jährliche Auffrischung/Aktualisierung gemäß gültiger Gesetzeslage.

Die Unterweisungen sind im Grunde genommen Sache der jeweiligen weisungsbefugten Vorgesetzten. Doch nicht immer sind gute Vorgesetzte auch gute Referenten. Daher biete ich Ihnen gerne an Ihre Führungskräfte dahingehend zu schulen, dass sie anschließend in der Lage sind fachgerecht zu unterweisen.

Alternativ dazu biete ich Ihnen selbstverständlich auch gerne an, dass ich die Schulung Ihrer Mitarbeiter durchführe, wenn Sie dies nicht selbst durchführen können (aus Zeitmangel oder sonstiger Gründe) Anschließend generiere ich gemeinsam mit Ihren Führungskräften daraus eine Unterweisung.

Schulung Ihrer Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer

Pflicht-Ausbildung für ALLE Unternehmen: Nach dem Gesetz müssen alle Betriebe in Deutschland Brandschutzhelfer stellen.

Die rechtliche Verpflichtung für Unternehmen zur Bereitstellung von Brandschutzhelfern ergibt sich aus § 10 ArbSchG, DGUV Vorschrift 1 sowie aus Abschnitt 7.3 der neuen ASR A2.2.

Ihre zukünftigen Brandschutzhelfer lernen bei mir das Wesen des Feuers in der Praxis kennen um im Ernstfall frühzeitig und gezielt einzugreifen.  

Die Evakuierungshelfer lernen alle Maßnahmen zur gezielten Evakuierung im Ernstfall ruhig und besonnen durchzuführen.

Schulung von Mitarbeitern und EuP in der Elektrotechnik

In jedem Betrieb sollten einmal jährlich alle Mitarbeiter im Umgang mit elektrischen Geräten und den diesbezüglichen Gefahren geschult werden. In Verbindung mit Betriebsanweisungen sollten die Beschäftigten über die Gefahren der Elektrizität und über sicheres Verhalten informiert werden.

Wenn Sie in Ihrem Betrieb EuP (elektrotechnisch unterwiesene Personen) einsetzen, müssen diese auch regelmässig geschult werden. Die Verantwortung für die Sicherheit bei Arbeiten an und in der Nähe von elektrischen Anlagen, obliegt dem Arbeitgeber, welcher zu jeder Zeit sicherstellen muss, dass diejenigen, die die Arbeiten ausführen, durch Sicherheitsunterweisungen und Trainings ausreichend qualifiziert und instruiert sind. Gemäß DGUV V1 sollte mindestens jährlich eine Unterweisung stattfinden.

Die wichtigsten Vorschriften für sicheres Arbeiten an oder in der Nähe von elektrischen Anlagen sind in der DGUV Vorschrift 3 und in der DIN VDE 0105-100, „Betrieb von elektrischen Anlagen“, angegeben. Diese gelten zusätzlich zu den allgemeingültigen Vorschriften der deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).